Unfallwagen Ankauf – Unfallauto verkaufen

Unfallwagen verkaufen – mit Front-, Heck- oder Seitenschaden, mit ausgelösten Airbags, nach Hagel oder Wildunfall. Auch bei wirtschaftlichem Totalschaden und wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt.

  • Auch Totalschaden
  • Ausgelöste Airbags kein Problem
  • Abschleppen inklusive
  • Fester Preis vorab

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Nach einem Unfall geht alles gleichzeitig los: Gutachter, Versicherung, Werkstatt, Mietwagen. Und mittendrin die Frage, was mit dem Fahrzeug passieren soll. Wichtig zu wissen: Das Auto gehört weiterhin Ihnen. Sie entscheiden, ob es repariert, verwertet oder verkauft wird – nicht die Versicherung.

Wirtschaftlicher und technischer Totalschaden

  • Wirtschaftlicher Totalschaden – das Fahrzeug lässt sich reparieren, aber die Reparatur kostet mehr, als das Fahrzeug wert ist. Das ist der häufigste Fall und betrifft vor allem ältere Autos: Schon ein mittlerer Frontschaden reicht bei einem Zehnjährigen aus.
  • Technischer Totalschaden – eine Reparatur ist technisch nicht mehr sinnvoll möglich, etwa bei verzogenem Rahmen oder tragenden Teilen.

In beiden Fällen heißt „Totalschaden“ nur, dass sich die Reparatur zu deutschen Werkstattpreisen nicht rechnet. Im Zielmarkt gilt eine andere Rechnung – dort wird instand gesetzt, was hier abgeschrieben wird. Genau das ist der Grund, warum unser Angebot häufig über dem Restwert liegt, den ein Gutachten ausweist.

Der Restwert im Gutachten – und was er wirklich bedeutet

Im Schadengutachten steht ein Restwert. Dieser Wert stammt meist aus einer Restwertbörse und ist ein Angebot, kein Festpreis. Sie sind nicht verpflichtet, das Fahrzeug zu diesem Preis abzugeben – Sie dürfen ein besseres Angebot annehmen.

Wichtig ist nur die Reihenfolge: Bei einem Haftpflichtschaden (der Unfallgegner haftet) sollten Sie die Verwertung mit Ihrem Anwalt oder Gutachter abstimmen, bevor Sie verkaufen – sonst kann die gegnerische Versicherung die Abrechnung kürzen. Bei einem Kaskoschaden gilt das Gleiche gegenüber Ihrer eigenen Versicherung. Schicken Sie uns das Gutachten einfach mit, dann sagen wir Ihnen, ob sich unser Angebot lohnt.

Diese Unfallschäden kaufen wir an

  • Frontschaden – auch mit beschädigtem Kühler, Motorträger oder Querlenker
  • Heckschaden – auch mit verzogener Kofferraumkante
  • Seitenschaden – Türen, Schweller, B-Säule
  • Ausgelöste Airbags und ausgelöste Gurtstraffer
  • Rahmen- und Achsschäden, auch wenn die Lenkung nicht mehr geradeaus läuft
  • Hagelschaden – technisch einwandfrei, optisch abgewertet; im Export oft fast ohne Abschlag
  • Wildunfall und Wasserschaden
  • Brandschäden nach Absprache

Hagelschaden ist ein Sonderfall: Im deutschen Handel gilt ein Hagelauto als schwer verkäuflich, obwohl technisch nichts fehlt. In vielen Zielmärkten interessiert die Optik deutlich weniger. Bei Hagelschäden liegt unser Angebot deshalb häufig sehr nah am Preis für ein unbeschädigtes Fahrzeug.

Wenn das Fahrzeug nicht mehr fährt

Das ist der Normalfall bei Unfallwagen und für uns kein Problem. Wir brauchen von Ihnen nur drei Angaben: Rollt das Fahrzeug? Lässt sich die Lenkung bewegen? Steht es frei zugänglich oder in einer Halle beziehungsweise Tiefgarage? Danach richtet sich, ob der Autotransporter, der Transporter mit Winde oder der Abschleppwagen kommt. Der Transport ist für Sie kostenlos.

So läuft der Verkauf ab

  1. Fahrzeugdaten und Fotos schicken. Modell, Motorisierung, Erstzulassung, Kilometerstand und bekannte Mängel, dazu Fotos rundum, vom Innenraum und vom Tacho.
  2. Festen Preis erhalten. Eine konkrete Zahl statt einer Spanne, in der Regel noch am selben Tag.
  3. Abholung und Bezahlung. Kostenlose Abholung bundesweit, Bezahlung bei der Übergabe, Abmeldung und Kaufvertrag inklusive.

Häufige Fragen zum Unfallwagen-Ankauf

Die Versicherung hat einen Restwert vorgegeben. Darf ich woanders verkaufen?

In der Regel ja, aber stimmen Sie es vorher ab – besonders bei einem Haftpflichtschaden, den die Gegenseite reguliert. Sonst riskieren Sie eine Kürzung der Entschädigung.

Ich habe noch kein Gutachten.

Das brauchen Sie für unser Angebot nicht. Fotos vom Schaden und die Fahrzeugdaten genügen. Ein Gutachten ist nur für die Abrechnung mit der Versicherung wichtig.

Das Auto steht beim Abschleppdienst und es laufen Standgebühren.

Sagen Sie uns das bitte gleich – solche Gebühren summieren sich schnell. Wir holen das Fahrzeug direkt dort ab, sobald der Preis steht.

Kaufen Sie auch, wenn der Unfall schon länger her ist?

Ja. Ein unrepariertes Unfallfahrzeug, das seit Monaten steht, kaufen wir genauso an – sagen Sie uns nur, ob es draußen oder trocken gestanden hat.

Mein Fahrzeug hat Unfallschaden und dazu einen Motorschaden.

Kein Ausschlussgrund. Beschreiben Sie beides; siehe auch Auto mit Motorschaden verkaufen und Auto ohne TÜV verkaufen.

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Unfallwagen bewerten lassen

Fahrzeugdaten, Beschreibung des Schadens und Fotos – gerne auch das Gutachten. Sie bekommen einen festen Preis inklusive Abholung.

    Je genauer die Angaben, desto verbindlicher der Preis. Fotos helfen am meisten – Front, Heck, Seite, Innenraum, Tacho und ggf. der Schaden.

    Fotos (bis zu 4, je max. 2 MB, JPG oder PNG)




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